AGB´s

1. Vorstrafen/Gewaltdelikte:
Sie versichern, dass in Ihrem Führungszeugnis keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten vorliegen und auch kein entsprechendes Gerichtsverfahren gegen Sie anhängig ist!


2. Bei einem Rücktritt:

Bei einer Absage bzw. Nichterscheinen werden Ihnen anteilig an den Kurskosten folgende Gebühren verrechnet: (siehe Ausschreibung)


3. Absage von Kursen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, insbesondere bei nicht ausreichender Anmeldungszahl, Seminare abzusagen. Dadurch entstehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter oder den von ihm verpflichteten Vertragspartnern. Dies gilt auch bei kurzfristigen Kursabsagen (z.B. bei Krankheit des Instructors u.ä.), selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich sein sollte. Eine endgültige Kurszulassung unterliegt ausschließlich dem Veranstalter. Sie erhalten Ihr bereits überwiesenes Geld binnen 10 Tagen zurück.


4. Sicherheit
Sie sind verpflichtet bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen.

Außerdem sollten Sie aus Sicherheitsgründen den Anordnungen der Instruktoren stets und augenblicklich Folge leisten. Nichtbefolgung kann den Ausschluß aus dem Training oder Seminar zur Folge haben.

Der Veranstalter wird in diesem Fall nicht schadenersatzpflichtig.


5. Ausrüstung:
Sie verpflichten sich Trainingsräume und Trainingsmaterialien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Sie haften für sämtliche durch Sie verursachten Schäden.


6. Gesundheit:
Es sollten keinerlei ärztliche Bedenken dagegen vorliegen, dass Sie Krav Maga trainieren. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Ihnen sollte bewusst sein, dass beim Training einer Kontaktsportart Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Eine Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers, Unfallschutz seitens des Veranstalters besteht nicht. Sie sollten uneingeschränkt sportgesund und sporttauglich sein. Im Zweifelsfall sollten Sie vor Beginn des Trainings einen Arzt konsultieren. Sie müssen den Instructor/den Veranstalter vor Beginn des Trainings oder Seminars über etwaige Erkrankungen die relevant sein könnten (chronische Erkrankungen, Verletzungen usw.) informieren.


7. Mitgliedschaft:

Der Vertrag ist frühestens zum Ende der ersten Vertragsdauer kündbar und zwar mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die erste Vertragslaufzeit (maximal 12 Monate). Die Kündigunsfrist bleibt bei einer Verlängerung gleich. 

Bei Umzug von mehr als 30 km vom alten Wohnort kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende vorzeitig beendet werden. Die Kündigung ist nur schriftlich und in Verbindung mit einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnortes gültig. Das Mitglied hat bei einer längeren Verhinderung z.B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Verletzung oder beruflicher Ortsabwesenheit die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zulassen. Aussetzungszeiträume bleiben bei der Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten.


8. Haftung:
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Schule zurückzuführen.


9. Bild- und Tonmaterial:
Es ist dem Veranstalter bzw. den unterrichtenden Instruktoren gestattet während des Seminars entstehende Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen unentgeltlich für Werbe- und Repräsentationszwecke zu verwenden. Dem Teilnehmer sind während des Seminares keine Ton- oder Videoaufnahmen gestattet.


10. Schriftform:
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.